Staatlich anerkannt. Schnelle Termine in Wien und Online. Professionelle Begleitung und Tipps bei Trennung und Scheidung mit Kindern.

∴ Ich unterstütze, wenn sich Familien neu sortieren ∴
wertschätzend und auf Augenhöhe
Mag.(FH) Nina Bayr

Eine Scheidung kann eine große Veränderung für Kinder bedeuten. In der Beratung schauen wir gemeinsam darauf, wie Sie Ihre Kinder in dieser Phase bestmöglich entlasten, schützen und ihnen Halt schenken können.
Mein Fokus liegt zentral auf dem Wohlergehen Ihrer Kinder – für die Zeit der Trennung und für die Zukunft.

Die Beratung erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für das Pflegschaftsgericht. Nach dem Gespräch und der Bezahlung des Honorars erhalten Sie sofort Ihre Bestätigung für das Gericht.
Einzelberatung: 100,– Euro
Elternsetting (gemeinsam): 140,– Euro
Online-Termin: Wählen Sie Ihren Wunschtermin direkt im Online-Kalender aus – bequem von überall aus, auch kurzfristig im Sommer.
Praxis-Termin: Für Termine vor Ort kontaktieren Sie mich bitte direkt unter 0677 610 50 201



Wien 1080 und Online
Das ist eine sehr berechtigte Frage und meine Erfahrung zeigt ganz klar: Ja! Auch über den Bildschirm entsteht sehr schnell ein vertrauter und geschützter Raum. Da Sie sich in Ihrer gewohnten, sicheren Umgebung befinden, fällt es häufig sogar leichter, sich direkt zu öffnen.
Nein – Überhaupt nicht! Mir ist ganz wichtig, dass die gemeinsame Zeit in meiner Online Beratung stressfrei beginnt. Sie erhalten von mir einfach einen Link per E-Mail. Ein Klick genügt, und wir sehen und hören uns – ganz ohne Installation oder komplizierte Anmeldung. Ein Laptop, Tablet oder Smartphone mit Kamera und eine stabile Internetverbindung reichen völlig aus.
In meiner psychosozialen Online Beratung ist Vertrauen das höchste Gut. Ich verwende ausschließlich zertifizierte Videodienstanbieter, die speziell für den medizinischen und beratenden Bereich entwickelt wurden. Unsere Gespräche sind Ende-zu-Ende verschlüsselt, werden nicht aufgezeichnet und bleiben absolut vertraulich – genau wie in meiner Praxis vor Ort.
Keine Sorge, ist noch nie passiert, aber, sollte die Verbindung einmal abbrechen, versuche ich Sie sofort telefonisch zu erreichen. Wir finden immer eine Lösung, und die verlorene Zeit hängen wir nach Möglichkeit einfach hinten an oder finden zeitnah einen Ersatztermin.
Sobald Sie Ihren Wunschtermin via Calendly gebucht haben, erhalten Sie eine automatische Einladung für unseren Online Zoom Termin. Nach dem Beratungsgespräch sende ich die Honorarnote und ersuche um zeitnahe Überweisung dieser. Sollten Sie noch weitere Fragen haben – bitte kontaktieren Sie mich gerne jederzeit. kontakt@achtsaminbalance.at oder +43 677 61050201

kontakt@achtsaminbalance.at
+4367761050201
Gemeinschaftspraxis Wunderblick
Florianigasse 38/Top 8
1080 Wien
www.wunderblick.at
Kleinunternehmen
Nina Bayr
achtsam in balance e.U.
Angaben gemäß § 5 TMG
Psychosoziale Beraterin Mag.(FH) Nina Bayr
Florianigasse
1080 Wien
Kontakt
0677 61050201
kontakt@achtsaminbalance.at
Redaktionell verantwortlich
Psychosoziale Beraterin
Mag.(FH) Nina Bayr
Ich unterliege der Gewerbeordnung der Lebens- und Sozialberatung (psychosoziale Beratung) in Österreich, unter Ausschluss der Ernährungsberatung und der sportwissenschaftlichen Beratung.
Berufsrecht: Gewerbeordnung § 94 Z 46 GewO 1994 für Lebens- und Sozialberatung (psychologische Beratung), abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at –
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien, MBA 4/5
Berufsbezeichnung: Lebens- und Sozialberaterin
Verleihungsstaat: Österreich
GISA-Zahl: 36608010
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die online Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: http://ec.europa.eu/odr.
Allfällige Beschwerden und Anregungen können auch gerne direkt an die angegebene E-Mailadresse geschickt werden.
Praxisfotos von Christian Hlinak
Standes- und Ausübungsregeln für Lebens- und Sozialberatung, Fassung vom 05.05.2024 > Link<
Ich versichere Ihnen mit besten Wissen und Gewissen meine Unterstützung anzubieten. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass meine Arbeit keine psychotherapeutische oder eine medizinische Behandlung ersetzt. Ich darf daher weder eine Diagnose stellen noch Medikamente verschreiben.
Ich, Nina Bayr, bin zur Verschwiegenheit über die mir anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet, welche in der Gewerbeordnung (§119 Abs. 4 GewO) geregelt ist. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn der oder die Klient:in mich ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder ich aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet bin.